Intertainment AG: Schiedsspruch im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank gefällt Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache 09.11.2011 09:04 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. München, 9. November 2011 - Im Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank haben die Schiedsrichter den Schiedsspruch gefällt. Nach dessen erster Prüfung ist festzustellen, dass das Schiedsgerichtverfahren zugunsten der Comerica Bank entschieden wurde und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre vorgetragenen Ansprüche gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte. Die Comerica Bank hat zudem das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Diese belaufen sich insgesamt auf ca. 9 Mio. US-Dollar. Intertainment wird in den kommenden Tagen den Schiedsspruch und dessen Begründung im Detail auswerten. Das Schiedsgerichtsverfahren fand in Los Angeles statt. Der Schiedsspruch muss in einem nächsten Schritt von einem ordentlichen Gericht in den USA bestätigt werden. 09.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Intertainment AG Maximiliansplatz 5 80333 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 21699- 0 Fax: +49 (0)89 21699-11 E-Mail: investor@intertainment.de Internet: http://www.intertainment.de ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |