Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 24.03.2010 15:48 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Frank Weber, Ungarn, hat uns am 24. März 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, am 24. März 2010 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag 12,41% (3.266.968 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 11,06% (2.911.968 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Vollmachten gelten für die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. März 2010. Nach der Hauptversammlung vermindert sich der Stimmrechtsanteil auf 2,87% (755.000 Stimmrechte). 24.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Internet: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |