Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG / Korrektur einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) vom 30. März 2007 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der veröffentlichten Mitteilung vom 30. März 2007 Die ASP Holding GmbH Salzburg, Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, ISIN: DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH am 30.03.2007 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (1.500.000 Stimmrechten) beträgt. Davon sind der ASP Holding GmbH 4,65% (1.000.000 Stimmrechte) über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft heycom GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 2,33% (500.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen, welche die heycom GmbH als Bevollmächtigter ausüben kann. DGAP 18.04.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland www: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |