Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG / Korrektur einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) vom 30. März 2007 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur der veröffentlichten Mitteilung vom 30. März 2007 Die heycom GmbH Garbsen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, ISIN: DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH am 30.03.2007 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 6,98% (1.500.000 Stimmrechten) beträgt. Davon sind der heycom GmbH 2,33% (500.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen, welche die heycom GmbH als Bevollmächtigter ausüben kann. DGAP 18.04.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland www: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |