INTERSHOP COMMUNICATIONS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die ASP Holding GmbH Salzburg, Österreich hat uns gemäß § 21 WpHG Abs. 1 am 30.03.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, ISIN: DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH am 30.03.2007 durch Aktien die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 6,98% (das entspricht 1500000 Stimmrechten) beträgt. 4,65% der Stimmrechte (das entspricht 1000000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Heycom GmbH, 2,33% der Stimmrechte (das entspricht 500000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von der Heycom GmbH zuzurechnen. DGAP 30.03.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland www: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |