Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Frank Weber, Badacsony, Ungarn, hat uns am 16. Juni 2009 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, am 15. Juni 2009 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und an diesem Tag 8,064% (2.115.886 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 6,17% (1.617.737 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Vollmachten gelten für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Juni 2009. Nach der Hauptversammlung vermindert sich der Stimmrechtsanteil auf 2,72% (713.999 Stimmrechte). 16.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Internet: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |