INTERSHOP-Aktionärsminderheit verlangt Vorverlegung der ordentlichen Hauptversammlung Intershop Communications AG / Sonstiges Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Jena, 25. Januar 2007 – Die Intershop Communications AG (Prime Standard: ISH2) gab heute bekannt, dass eine Aktionärsgruppe mit einem Anteil von 6,98 % am Grundkapital der Gesellschaft die Vorverlegung der ordentlichen Hauptversammlung und hilfsweise die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt hat. Die Gesellschaft prüft gegenwärtig dieses Einberufungsverlangen. Zum Gegenstand der Tagesordnung will die Aktionärsminderheit personelle Veränderungen im Aufsichtsrat, dessen Amtszeit ohnehin turnusgemäß mit der nächsten Hauptversammlung abläuft, sowie verschiedene Sonderprüfungsanträge über einzelne Vertragsverhältnisse machen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Schöttler erklärte hierzu, dass die Gesellschaft der Aktionärsminderheit Gesprächsbereitschaft signalisiert habe und zuversichtlich sei, die angesprochenen Sachverhalte bis zur nächsten Hauptversammlung mit allen Aktionären klären zu können. Investor Relations: Annett Körbs T: +49-3641-50-1370 F: +49-3641-50-1309 ir@intershop.de Public Relations: Dana Schmidt T: +49-3641-50-1000 F: +49-3641-50-1002 pr@intershop.de DGAP 25.01.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Telefon: +49 (0)3641-50-0 Fax: +49 (0)3641-50-1002 E-mail: ir@intershop.de WWW: www.intershop.de ISIN: DE000A0EPUH1, DE000A0C4ZE3 WKN: A0EPUH, A0C4ZE Indizes: CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |