Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Hauptversammlung
INTERSHOP Communications AG beschließt Restrukturierungsprogramm zum Abschluss der Cloud-Transformation/Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung
28.10.2019 / 14:57 CET/CEST
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Jena, 28. Oktober 2019 - Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) haben heute ein Programm zur Restrukturierung der Gesellschaft beschlossen, welches (i) verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen, (ii) den Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung an die außerordentliche Hauptversammlung und (iii) die Planung von Finanzierungsmaßnahmen für 2020 beinhaltet. Das Programm ist der Abschluss der Transformation zu einem Cloud-Anbieter und die Basis für das zukünftige Geschäft. Shareholder Value Management AG und Shareholder Value Beteiligungen AG tragen als Ankeraktionäre das Restrukturierungsprogramm mit.
Die Umsetzung des Programms ist mit Kosten in Höhe von ca. EUR 1 Mio. verbunden, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Die Bildung dieser Rückstellung und das am 15. Oktober 2019 bekanntgegebene vorläufige operative Ergebnis (EBIT) von EUR -4,6 Mio. für die ersten neun Monate 2019 führen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einem Verlust des hälftigen Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs.1 AktG bei der Gesellschaft. Weitere Verluste in Höhe von ca. EUR 4,5 Mio. werden sich bei Aufstellung des nächsten Jahresabschlusses aus der voraussichtlich gebotenen Abwertung von Buchwerten des Anlagevermögens ergeben. Der Vorstand wird daher eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen, die voraussichtlich im Dezember 2019 stattfinden wird. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über das Restrukturierungsprogramm berichten und zur Bilanzsanierung vorschlagen, das Grundkapital in Höhe von EUR 42.582.492 um EUR 28.388.328 auf EUR 14.194.164 zur Deckung von Verlusten sowie zur Einstellung eines Teilbetrags in die Kapitalrücklage im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zu reduzieren. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird mit einer Zusammenlegung von drei alten Aktien zu einer neuen Aktie verbunden sein.
Weitere Details zum Restrukturierungsprogramm werden im Rahmen der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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