Jena, 11. Juni 2015 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1), führender unabhängiger Anbieter innovativer Lösungen für den Omni-Channel-Commerce, gibt bekannt, dass die in der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 beschlossene Sonderprüfung zur seit dem 15. April 2010 bestehenden Geschäftsbeziehung mit GSI Commerce Solutions Inc. (GSI Commerce) ohne Beanstandung abgeschlossen wurde. Die seit März 2011 zum eBay-Konzern gehörende GSI Commerce ist mit 26,14 % der Stimmrechte der größte Aktionär von Intershop.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Intershop und den eBay-Gesellschaften ist regelmäßig Gegenstand der vorsorglichen jährlichen Abhängigkeitsberichterstattung des Vorstands gewesen. Dennoch hatte auf Antrag einer Gruppe von Aktionären die Hauptversammlung beschlossen, die Geschäftsbeziehung im Rahmen einer Sonderprüfung untersuchen zu lassen. Hintergrund war die Befürchtung, die Geschäftsbeziehung basiere nicht auf den üblichen Marktkonditionen und schade somit Intershop und seinen übrigen Aktionären.
Der in der Hauptversammlung bestellte Sonderprüfer, die Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, konnte jedoch keine Anhaltspunkte für einen nicht einem Drittvergleich standhaltenden Leistungsaustausch zwischen Intershop und eBay feststellen. Die Geschäftsbeziehung sei nicht zu beanstanden gewesen.
Jochen Moll, Sprecher des Vorstands der Intershop Communications AG, begrüßt die Entscheidung: "Wir sind froh, dass nun von unabhängiger Seite nochmals bestätigt wurde, dass die Zusammenarbeit zwischen Intershop und GSI zu angemessenen Konditionen erfolgte und deshalb kein Schaden für unsere Aktionäre entstanden ist. Wir hoffen, damit im Interesse aller Aktionäre einen Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen zu haben und können den Blick jetzt wieder uneingeschränkt nach vorne richten."
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