Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG 12.06.2014 08:41 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Roland Klaus, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, am 12. Juni 2014 die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % überschreitet und an diesem Tag 11,00 % (3.319.154 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 10,62 % (3.204.616 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Vollmachten gelten für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2014. Nach der Hauptversammlung vermindert sich der Stimmrechtsanteil auf 0,38 % (114.538 Stimmrechte). 12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Internet: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |