Intershop Communications AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Intershop Communications AG 13.12.2010 12:59 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Roland Klaus, Deutschland, hat uns am 13. Dezember 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intershop Communications AG, Jena, Deutschland, am 13. Dezember 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% überschritten hat und an diesem Tag 15,10 % (4.461.908 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 14,99 % (4.430.677 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Vollmachten gelten für die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Dezember 2010. Nach der Hauptversammlung vermindert sich der Stimmrechtsanteil auf 0,11 % (31.231 Stimmrechte). 13.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Intershop Communications AG Intershop Tower 07740 Jena Deutschland Internet: www.intershop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |