HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 13.06.2013

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
13.06.2013 21:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen bis zu 4.313.000 Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (ca. 5,6% des Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 260.000.000,- von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Die zurückgekauften Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013, bis zum 6. Mai 2018 Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 17. Juni 2013 und dem 13. Dezember 2013 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.

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