Die Mertec Holding GmbH, Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 25.06.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25%-Schwelle vom 25.06.2020 über Folgendes informiert:
- Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen des Meldepflichtigen, noch der Umsetzung strategischer Ziele.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine besondere Einflußnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen strebt der Meldepflichtige nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, wird der Meldepflichtige über die Ausübung seiner Stimmrechte Einfluß auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im übrigen ist der mittelbare Gesellschafter Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluß auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft an.
- Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der oben genannten Meldeschwellen geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.