Hamborner AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Hamborner AG / Veröffentlichung einer Korrekturmeldung zur Stimmrechtsmeldung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom 06.02.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrekturmeldung zur Stimmrechtsmeldung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom 06.02.2009 Am 06. Februar 2009 haben uns folgende Stimmrechtsmeldungen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG erreicht: 1. Die de Haen-Carstanjen & Söhne GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Telefaxschreiben vom 06. Februar 2009 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am stimmberechtigten Kapital unserer Gesellschaft am 28. November 2008 die Schwelle von 10% unterschritten hat und nunmehr 6,15% (entspricht 1.400.000 Stimmrechten) beträgt. 2. Die SIEGERT & CIE GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns mit Telefaxschreiben vom 06. Februar 2009 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am stimmberechtigten Kapital unserer Gesellschaft am 28. November 2008 zunächst die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,83% (1.100.000 Stimmrechte) betrug. Am 18. Dezember 2008 hat ihr Stimmrechtsanteil die Schwelle von 5% überschritten und beträgt nunmehr 5,45% (entspricht 1.240.000 Stimmrechten). 09.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Hamborner AG Goethestraße 45 47166 Duisburg Deutschland Internet: www.hamborner.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |