GK Software SE
GK Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
12.05.2023 / 09:19 CET/CEST
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- Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern wurde im Rahmen der Kundenbetreuung vorgenommen.
- Morgan Stanley könnte in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der GK Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley hat nicht die Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der GK Software SE zu beeinflussen.
- Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GK Software SE herbeizuführen, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
- Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, resultierte aus bzw. erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Die Aufstockung wurde durch eine Kombination aus Fremd- und Morgan Stanley-Eigenmitteln finanziert.
12.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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