Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Gerresheimer AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Uns sind folgende Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemacht worden: 1. Herr Eric M. Mindich, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,16 % (1.304.837 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden Herrn Mindich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 2. Die Eton Park Capital Management L.L.C., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,16 % (1.304.837 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Eton Park Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 3. Die Eton Park Capital Management L.P., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,16 % (1.304.837 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Eton Park Capital Management L.P. sowohl gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG als auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 4. Die Eton Park Capital Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,16 % (1.304.837 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Eton Park Capital Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet. 5. Die Eton Park International LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 16. April 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 4,16 % (1.304.837 Stimmrechte) beträgt. Die Stimmrechte werden der Eton Park International LLP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Gemäß den Stimmrechtsmitteilungen erfolgt die Zurechnung wie folgt: Die Eton Park Capital Management L.P., gesetzlich vertreten durch ihre Komplementärin Eton Park Capital Management L.L.C., deren geschäftsführender Gesellschafter Eric M. Mindich ist, ist die Muttergesellschaft (100 %) der Eton Park Capital Limited, die ihrerseits die Muttergesellschaft (98,1 %) der Eton Park International LLP ist. Die Eton Park Capital Management L.P. und die Eton Park International LLP handeln als Anlageberater bzw. unterbeauftragter Anlageberater der Eton Park Master Fund, Ltd., und der Eton Park Fund, L.P., deren Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG zwar nicht jeder für sich betrachtet, jedoch zusammen 3 % oder mehr beträgt. Düsseldorf, 23. April 2008 Der Vorstand Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland 23.04.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland Internet: http://www.gerresheimer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |