Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Gerresheimer AG 19.04.2012 16:26 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Herr Eric M. Mindich, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Mindich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind Herrn Mindich 0,75% (236.862 Stimmrechte) zusätzlich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 2. Die Eton Park Capital Management L.L.C., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. 3. Die Eton Park Capital Management L.P., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Management L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 4. Die Eton Park Capital Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. 5. Die Eton Park International LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park International LLP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 6. Die Eton Park Overseas Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,84 % (263.138 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Overseas Fund Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 7. Die Eton Park Master Fund Ltd, Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,84 % (263.138 Stimmrechte) beträgt. Düsseldorf, 19. April 2012 Der Vorstand Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland 19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland Internet: http://www.gerresheimer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |