Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Gerresheimer AG 02.03.2011 14:05 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG 1. Threadneedle Investment Funds ICVC, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,09 % (968.733 Stimmrechte) beträgt. 2. Threadneedle Investment Services Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 24. Februar 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,09 % (968.733 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte werden der Threadneedle Investment Services Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über den Threadneedle Investment Funds ICVC zugerechnet. Düsseldorf, 2. März 2011 Der Vorstand Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland 02.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Gerresheimer AG Benrather Straße 18-20 40213 Düsseldorf Deutschland Internet: http://www.gerresheimer.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |