NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
EXASOL PLATZIERT ERFOLGREICH 2,2 MILLIONEN NEUE AKTIEN DURCH BARKAPITALERHÖHUNG MIT BRUTTOEMISSIONSERLÖS VON EUR 43,3 MILLIONEN
Nürnberg, Deutschland, 2. Dezember 2020 - Die Exasol AG ("Exasol" oder die "Gesellschaft", ISIN DE000A0LR9G9, Frankfurter Wertpapierbörse, Börsenkürzel EXL, www.exasol.com) gibt bekannt, dass eine Kapitalerhöhung von 10 Prozent des Grundkapitals (die "Kapitalerhöhung") vollständig platziert worden ist.
Der Vorstand von Exasol hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bareinlagen um EUR 2.221.000,00 durch die Ausgabe von 2.221.000 auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") zu erhöhen (die "Kapitalerhöhung").
Die Kapitalerhöhung war 45 Minuten nach Beginn des Bookbuilding überzeichnet, so dass dieses bereits nach wenigen Stunden abgeschlossen werden konnte.
Alle Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 19,50 pro Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) platziert. Die Transaktion ergab einen Bruttoemissionserlös von EUR 43,3 Millionen für Exasol.
Die Neuen Aktien werden mit denselben Rechten wie die bisherigen Aktien ausgestattet sein (einschließlich der Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2020) und sollen prospektfrei in den Handel am europäischen KMU-Wachstumsmarkt "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Einbeziehung in den Handel und die Lieferung der Neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2020 erfolgen.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat sich die Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 6 Monaten mit üblichen Ausnahmen verpflichtet.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur deutlichen Stärkung der Bilanz zu verwenden, um ihre robuste Wachstumsstrategie fortzusetzen und das internationale Wachstum durch signifikante Neueinstellungen zu beschleunigen.
Hauck & Aufhäuser begleitete die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.
##
Exasol Investor Relations Kontakt
Jochen Reichert, +49 911 23991 454
jochen.reichert@exasol.com
Stefanie Winkler, +49 911 23991 298
stefanie.winkler@exasol.com
WICHTIGER HINWEIS
Diese Veröffentlichung enthält und begründet kein Angebot von Wertpapieren der Exasol AG und ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung auszulegen. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Neuen Aktien.
Die Verbreitung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere können in bestimmten Ländern gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze eines entsprechenden Landes darstellen.
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) (die "Vereinigten Staaten"), in Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot, noch den Teil eines Angebots zum Verkauf, noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Exasol AG in den Vereinigten Staaten dar. Die Aktien der Exasol AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Die Exasol AG beabsichtigt nicht die Durchführung eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Ein Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Veröffentlichung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen.
Im Vereinigten Königreich ist diese Veröffentlichung ausschließlich gerichtet an, und darf ausschließlich verbreitet werden an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Andere als Relevante Personen sollten nicht aufgrund dieser Veröffentlichung handeln oder sich auf diese Veröffentlichung oder ihren Inhalt verlassen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die "Relevanten Mitgliedstaaten"), richten sich diese Veröffentlichung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Neue Aktien erwirbt oder der Neue Aktien angeboten werden (ein "Anleger"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Anleger wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Neuen Aktien nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Neuen Aktien nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
02.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de