EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Vergleich der EVN Bulgaria im Zusammenhang mit der Abgeltung der Ökostrom-Mehrkosten in Bulgarien - Positiver Effekt auf das Konzernergebnis 2016/17 EVN AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Rechtssache
13.02.2017 / 13:47 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Mit Vereinbarung vom 13. Februar 2017 wurde ein Streit zwischen der EVN Bulgaria EC EAD (die "EVN Bulgaria") und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK (die "NEK") hinsichtlich umstrittener Aufrechnungen außergerichtlich verglichen. Dieser Vergleich umfasst insbesondere die Abgeltung des noch offenen Teils der vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Juli 2013 entstandenen und von der EVN Bulgaria vorfinanzierten Ökostrom-Mehrkosten und Verzugszinsen, die die NEK der EVN Bulgaria zu ersetzen hat. Die Umsetzung erfolgt durch die von beiden Parteien nunmehr anerkannte Aufrechnung der genannten Forderungen der EVN Bulgaria mit Forderungen der NEK gegenüber der EVN Bulgaria aus Energielieferungen. Das von der EVN AG angestrengte internationale Schiedsgerichtsverfahren vor dem "International Centre for the Settlement of Investment Disputes" (ICSID) gegenüber der Republik Bulgarien bleibt ungeachtet des Abschlusses dieser Vereinbarung mit der NEK und vorbehaltlich allfälliger Implikationen des nunmehrigen Vergleichs auf das Verfahren weiterhin anhängig. Das Konzernergebnis aus dem operativen Geschäft für das Geschäftsjahr 2016/17 wird - wie bereits kommuniziert - unter der Annahme von durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend stabil erwartet. Aus dem genannten Vergleich in Bulgarien ergibt sich zusätzlich ein im 2. Quartal des laufenden Geschäftsjahres wirksam werdender positiver Effekt auf das Konzernergebnis aus der Zuschreibung von in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen und Verzugszinsen in Höhe von rund 38 Mio. Euro. Maria Enzersdorf, am 13. Februar 2017 RECHTLICHER HINWEIS DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR. DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US- WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND. Kontakt: Mag. Gerald Reidinger Leitung Controlling und Investor Relations Telefon: +43 2236 200-12698 E-Mail: investor.relations@evn.at Mag. Stefan Zach Leitung Information und Kommunikation Telefon: +43 2236 200-12294 E-Mail: stefan.zach@evn.at 13.02.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EVN AG EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich Telefon: +43-2236-200-12294 E-Mail: info@evn.at Internet: www.evn.at ISIN: AT0000741053 WKN: 074105 Indizes: ATX Börsen: Auslandsbörse(n) Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service |