Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Herr Dr. Arne Schneider, Deutschland, nimmt Bezug auf seine Stimmrechtsmitteilung vom 11. Mai 2023 und teilt im eigenen Namen Folgendes mit:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle ist zurückzuführen auf den Abschluss eines Poolvertrages.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition dient der Unterstützung der langfristigen Wertentwicklung der Elmos Semiconductor SE sowie der Umsetzung strategischer Ziele, insbesondere der Sicherstellung der langfristigen Stabilität der Gesellschaft, und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Ich beabsichtige vorbehaltlich der Marktgegebenheiten und Aktien als Vergütungsbestandteil, meinen Stimmrechtsanteil innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht wesentlich zu verändern. Wegen des abgestimmten Stimmrechtsverhaltens aufgrund des Poolvertrages zwischen der Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Frau Elisabeth Weyer, Herrn Dr. Klaus Weyer, Frau Carolin Laing, Herrn Tobias Weyer, Dr. Anton Mindl, der Alegra Verwaltungs-GmbH, Herrn Dr. Arne Schneider und der Elmos Stiftung in Bezug auf (bestimmte) von ihnen an der Elmos Semiconductor SE gehaltene Aktien können mir jedoch weitere Stimmrechte, die diese Personen zukünftig erwerben oder auf sonstige Weise erlangen, zuzurechnen sein.
1.3 Ich strebe an, im Rahmen meiner Aufgaben als Mitglied des Vorstands der Elmos Semiconductor SE und über das Ausüben meiner Stimmrechte in der Hauptversammlung auf die Besetzung des Leitungsorgans der Elmos Semiconductor SE Einfluss zu nehmen. Ich strebe jedoch nicht an, über das Ausüben meiner Stimmrechte in der Hauptversammlung hinaus auf die Besetzung des Aufsichtsorgans der Elmos Semiconductor SE Einfluss zu nehmen.
1.4 Ich strebe zurzeit keine Änderung der Kapitalstruktur der Elmos Semiconductor SE an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, habe als Mitglied des Vorstands jedoch die Aufgabe, im Unternehmensinteresse entsprechende mögliche Änderungen zu prüfen und darüber zu entscheiden.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Es wurden weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet. Es wurden keine Stimmrechte erworben.