Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Herr Dr. Klaus Weyer, Deutschland, nimmt Bezug auf seine Stimmrechtsmitteilung vom 21. September 2021 und teilt sowohl im eigenen Namen als auch kraft Vollmacht für die Dr. Weyer Verwaltungs GmbH, die Dr. Weyer GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG und die Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH Folgendes mit:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwelle ist zurückzuführen auf das Wirksamwerden der weiteren Kapitalherabsetzung bei der Elmos Semiconductor SE (eingetragen am 20. September 2021 im Handelsregister der Gesellschaft).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition in die Elmos Semiconductor SE dient unverändert der Partizipation an der langfristigen Wertentwicklung des Unternehmens und der Gewinnausschüttung sowie der Umsetzung strategischer Ziele, insbesondere der Gewährleistung der langfristigen Stabilität der Gesellschaft und der Sicherung der Arbeitsplätze, und nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die Mitteilenden beabsichtigen vorbehaltlich der Marktgegebenheiten, ihren Stimmrechtsanteil innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht wesentlich zu verändern.
1.3 Die Mitteilenden streben nicht an, über das Ausüben ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung und den Einfluss von Herrn Dr. Weyer als Mitglied des Aufsichtsrats der Elmos Semiconductor SE hinaus auf die Besetzung des Leitungsorgans und des Aufsichtsorgans der Elmos Semiconductor SE Einfluss zu nehmen.
1.4 Die Mitteilenden streben keine Änderung der Kapitalstruktur der Elmos Semiconductor SE an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Es wurden weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet. Es wurden keine Stimmrechte erworben.