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DGAP-Ad-hoc News vom 14.04.2016

EASY SOFTWARE AG: Schadenersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
14.04.2016 16:47

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Mülheim an der Ruhr, 14. April 2016

Die EASY SOFTWARE AG hat aus den Urteilen des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016 (Az. 25 O 41/12) und 11. Februar 2016 (Az. 21 O 20/14) gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Wege der Sicherungsvollstreckung zur Sicherung der Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt EUR 3.194.545,67 (im Wesentlichen bestehend aus den ausgeurteilten Hauptforderungen in Höhe von EUR 1.996.440,00 zuzüglich Zinsen) Forderungen von Manfred A. Wagner gegen Kreditinstitute gepfändet. Eine Verwertung der gepfändeten Forderungen erfolgt erst nach Sicherheitsleistung durch die EASY SOFTWARE AG. Die Gesellschaft wird die erforderliche Sicherheit kurzfristig hinterlegen und die gepfändete Forderung einziehen.

Das Landgericht Duisburg hatte Manfred A. Wagner mit Urteil vom 13. Januar 2016 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt EUR 1.513.000,00 zuzüglich Zinsen und mit Urteil vom 11. Februar 2016 gesamtschuldnerisch mit der EASY SOLUTIONS GmbH sowie wegen eines Teilbetrages mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Josef Gemeri zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 483.440,33 nebst Zinsen verurteilt. Beide Urteile sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Manfred A. Wagner hat gegen das Urteil vom 13. Januar 2016 und gegen das Urteil vom 11. Februar 2016 Berufung eingelegt. Sollten die Entscheidungen des Landgerichts Duisburg in der Berufungsinstanz aufgehoben werden, wären die Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufzuheben und unter Umständen von der EASY SOFTWARE AG etwaige durch die Sicherungsvollstreckung entstandene Schäden zu erstatten.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand


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