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DGAP-Ad-hoc News vom 25.03.2013

EASY SOFTWARE AG: Veräußerung eigener Aktien

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
25.03.2013 18:32

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Mülheim an der Ruhr, 25. März 2013

Veräußerung eigener Aktien

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 die nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG vorgesehene hypothetische Rücklage nicht gebildet werden konnte. Dies betrifft insgesamt 293.837 Aktien, die in den Jahren 2010 bis 2012 von der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben wurden.
Der Vorstand hat die betroffenen eigenen Aktien innerhalb eines Jahres nach Erwerb gemäß § 71 c Abs. 1 AktG zu veräußern. Die vor mehr als einem Jahr erworbenen veräußerungspflichtigen eigenen Aktien, derzeit insgesamt 193.837, sind nach § 71 c Abs. 3 i. V. m. § 237 AktG einzuziehen, wobei ein vorrangiger Verkauf vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Einziehung ebenfalls in Betracht kommt.

Der Vorstand prüft derzeit die Veräußerungsmöglichkeiten für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Soweit die Aktien nicht veräußert werden, wird der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung eine Einziehung der Aktien vorgeschlagen werden.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand 


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