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DGAP-Ad-hoc News vom 27.07.2012

EASY SOFTWARE AG: Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26.07.2012

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
27.07.2012 17:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Hauptversammlung vom 26.07.2012 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel von der Kanzlei Meilicke Hoffmann und Partner, Bonn, ist zum besonderen Vertreter nach § 147 Abs. 1 AktG zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat bestellt. Geltend zu machen sind die sich aus bestimmten Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Personen ergebenden Ersatzansprüche, die nach Auffassung der Hauptversammlung nicht 'at-arms-length' wie unter fremden Dritten durchgeführt wurden.

2. Frau WP/Stb/CPA Rosemarie Helwig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Helwig, Lenz Wirtschaftsprüfer Compliance Beratung ist zum Sonderprüfer nach § 142 Abs. 1 Satz 1 AktG bestellt. Gegenstand der Sonderprüfung sollen sämtliche Geschäfte sein, die zwischen der Gesellschaft und nahestehenden Personen abgeschlossen wurden. Hierbei soll der Sonderprüfer feststellen, ob die Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen 'at¬arms-length' wie mit fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt wurden. Insbesondere, ob Geschäfte mit der IPM GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie von Manfred A. Wagner kontrollierten Unternehmen abgeschlossen wurden, ohne dass die Geschäfte, als Geschäfte mit nahestehenden Personen ausgewiesen wurden.

3. Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln, ist als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2012 bestellt
Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen zur Hauptversammlung, die auf der Website der Gesellschaft www.easy.de einsehbar sind.

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Der Vorstand


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