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DGAP-Ad-hoc News vom 27.03.2013

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.: EADS-Aktionäre billigen die neue Führungsstruktur

European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
27.03.2013 13:30

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Ad-hoc-Mitteilung, 27. März 2013

EADS-Aktionäre billigen die neue Führungsstruktur
Die Aktionäre von EADS (Börsenkürzel: EAD) haben am Mittwoch auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Amsterdam einer grundlegenden Überarbeitung der Führungsstruktur des Konzerns zugestimmt, einschließlich der Ernennung neuer Mitglieder des Board of Directors.
Die Aktionäre stimmten allen 15 Beschlüssen zu, die für den Vollzug der am 5. Dezember 2012 bekanntgegebenen Mehrparteienvereinbarung zur Vereinfachung und Normalisierung der EADS-Führungsstruktur erforderlich sind. Der Vollzug wird für den 2. April 2013 erwartet.
Die Aktionäre ermächtigten das Board of Directors zudem, den Rückkauf von bis zu 15 % des ausstehenden EADS-Aktienkapitals zu einem Preis von bis zu 50 Euro pro Aktie zu planen und die im Rahmen des Rückkaufs erworbenen Aktien einzuziehen.

Die Hauptversammlung stimmte der Berufung der folgenden Directors in das künftige Board of Directors von EADS zu: Manfred Bischoff, Ralph D. Crosby, Tom Enders (Executive Member), Hans-Peter Keitel, Hermann-Josef Lamberti, Anne Lauvergeon, Lakshmi N. Mittal, Sir John Parker, Michel Pébereau, Josep Piqué i Camps, Denis Ranque und Jean-Claude Trichet.
Die Mitglieder des neuen Board of Directors werden im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung informell zusammenkommen, um die Wahl des Chairman des Board of Directors, die Besetzung der Ausschüsse des Board of Directors und die Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung vorzubereiten. Diese Themen werden unmittelbar nach Vollzug der Vereinbarung auf einer Sitzung des Board of Directors beschlossen, wenn dieses offiziell bestätigt ist.

Zum Zeitpunkt des Vollzuges wird das Board of Directors zudem voraussichtlich über die Durchführung eines Aktienrückkaufsprogramms einschließlich Umfang, Zeitplan und Form entscheiden sowie über das Ausmaß, in dem sich der Konzern künftig zu den herrschenden Marktbedingungen an möglichen Angeboten von EADS-Aktien durch die Hauptaktionäre beteiligen darf.

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