Unter Bezugnahme auf die freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. WpHG von Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt vom 15. März 2022 teilte Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt im eigenen Namen und auch im Namen der in der freiwilligen Konzernstimmrechtsmitteilung genannten Tochtergesellschaften (zusammen die 'Meldepflichtigen') gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 6. April 2022 Folgendes mit:
a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der DIC Asset AG (die 'Emittentin') durch die Meldepflichtigen dient der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Abhängig von den Marktbedingungen und der Geschäftslage der Emittentin beabsichtigen die Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Meldepflichtigen streben keine Einflussnahme - ausgenommen hiervon ist die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Emittentin - auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin - insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik - an.
Zu der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilten die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die Meldepflichtigen aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung erfolgt ist, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden.