Unter Bezugnahme auf die freiwillige Konzernstimmrechtsmitteilung nach §§ 33 ff. WpHG von Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt vom 15. November 2019 teilte die GCS Beteiligungs GmbH (die '
Meldepflichtige') der DIC Asset AG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 9. Dezember 2019 Folgendes mit:
a) Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Abhängig von den Marktbedingungen und der Geschäftslage der DIC Asset AG beabsichtigt die Meldepflichtige innerhalb der nächsten 12 Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DIC Asset AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Zu der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilte die GCS Beteiligungs GmbH gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass der Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die GCS Beteiligungs GmbH lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 34 WpHG erfolgte, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte insoweit weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden.