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EQS-Ad-hoc News vom 02.07.2024

DEUTZ AG: DEUTZ AG beschließt 10 %-Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital mit Bezugsrechtsauschluss

DEUTZ AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DEUTZ AG: DEUTZ AG beschließt 10 %-Barkapitalerhöhung aus genehmigten Kapital mit Bezugsrechtsauschluss

02.07.2024 / 17:40 CET/CEST
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Köln, 2. Juli 2024 – Der Vorstand der DEUTZ AG (ISIN DE0006305006) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durchzuführen. Hierzu soll das Grundkapital der DEUTZ AG um bis zu 10 % durch Ausgabe von bis zu 12.614.719 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 138.761.914 Stückaktien erhöht werden. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein. Die Platzierung der Aktien wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zum Erwerb angeboten. Der Platzierungspreis sowie die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien und der endgültige Bruttoemissionserlös werden nach Abschluss des Verfahrens durch den Vorstand der DEUTZ AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt und bekanntgegeben.

Die neuen Aktien sollen im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf voraussichtlich am 5. Juli 2024 prospektfrei zugelassen werden. Der Handel mit den neuen Aktien, die in die bestehende Notierung der Gesellschaft einbezogen werden, soll voraussichtlich am 8. Juli 2024 aufgenommen werden. Die Lieferung der neuen Aktien ist voraussichtlich für den 8. Juli 2024 vorgesehen.

Die „Dual+“-Strategie des Unternehmens zielt u. a. darauf ab, ein zukunftsfähiges Portfolio aufzubauen und den DEUTZ-Konzern („DEUTZ“) durch die Erweiterung seines Produktökosystems resilienter aufzustellen. Dabei setzt DEUTZ neben organischem Wachstum auch auf einen Buy-and-Build-Ansatz und hat in diesem Zusammenhang kürzlich einen Vertrag zum Erwerb von Blue Star Power Systems, einem Hersteller von Stromerzeugungsaggregaten, unterzeichnet.[1] Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung verschafft DEUTZ mit Blick auf seine Finanzlage die Flexibilität, nach erfolgter Kaufpreiszahlung auch weiterhin in anorganisches Wachstum investieren zu können.

Die DEUTZ AG verpflichtet sich im Rahmen der Transaktion zu einem sogenannten Lock-Up, d. h. das Unternehmen wird innerhalb von sechs Monaten keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente ausgeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchführen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Die Commerzbank und M.M.Warburg & CO begleiten die Transaktion als Joint Global Coordinator & Joint Bookrunner.

Kontakt

DEUTZ AG / Mark Schneider/ Leiter Investor Relations, Kommunikation und Marketing
Tel.: +49 (0)221 822-3600 / E-Mail: mark.schneider@deutz.com

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Wichtiger Hinweis

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Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung(Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.

Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung der DEUTZ AG enthält ("Zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements der DEUTZ AG, die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem aktuellen Geschäftsplan der DEUTZ AG oder öffentlichen Quellen entnommen sind, die von der DEUTZ AG nicht unabhängig überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse der DEUTZ AG oder der Erfolg der Branchen, in denen die DEUTZ AG tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die DEUTZ AG übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen an Vertreiber

Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle verantwortlich.

[1] Vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 27. Juni 2024.



Ende der Insiderinformation

02.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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