Die DEUTZ-seitig getätigte Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG vom 03.08.2023 / 13:32 CET/CEST wurde fälschlicherweise veröffentlicht, nachdem uns der unter Punkt 3 genannte Mitteilungspflichtige diese fälschlicherweise zukommen ließ. Die in vorgenannter Meldung veröffentlichten Angaben beziehen sich nicht auf die DEUTZ AG als Emittenten, sondern auf die JENOPTIK Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund ist eine Rücknahme der Meldung erforderlich.
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