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DGAP-Ad-hoc News vom 02.04.2020

DEUTZ AG: DEUTZ verschiebt Hauptversammlung und überprüft Dividendenvorschlag

DEUTZ AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
DEUTZ AG: DEUTZ verschiebt Hauptversammlung und überprüft Dividendenvorschlag

02.04.2020 / 14:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Vor dem Hintergrund der fortdauernden Corona-Pandemie hat der Vorstand der DEUTZ AG beschlossen, die bislang für den 14. Mai 2020 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Entscheidung dient insbesondere dem gesundheitlichen Schutz der Aktionäre, der mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeiter sowie involvierter Dienstleister. Ein neuer Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Verschiebung der Hauptversammlung führt gleichzeitig zu einer zeitlichen Verschiebung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019.

Angesichts der mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden Unsicherheiten im Hinblick auf deren wirtschaftliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens überprüft die DEUTZ AG zudem die Angemessenheit des derzeitigen Dividendenvorschlags in Höhe von 0,15 € je dividendenberechtiger Stückaktie. DEUTZ wird seine Aktionäre sowie die Öffentlichkeit hierzu rechtzeitig informieren.

 

Kontakt:
Leslie Isabelle Iltgen
Communications & Investor Relations
Senior Vice President
Tel. +49 (0) 221 822-36 00
Fax: +49 (0) 221 822-15 36 00
E-Mail: leslie.iltgen@deutz.com

02.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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