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DGAP-Ad-hoc News vom 17.04.2018

DEUTZ AG: Überprüfung von Wertansätzen bei Joint Venture DEUTZ Dalian

DEUTZ AG / Schlagwort(e): Joint Venture
DEUTZ AG: Überprüfung von Wertansätzen bei Joint Venture DEUTZ Dalian

17.04.2018 / 19:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Köln, 17. April 2018. Im Rahmen einer vom Vorstand der DEUTZ AG initiierten Prüfung strategischer Optionen beim Joint Venture DEUTZ (Dalian) Engine Co., Ltd. mit Sitz in Dalian (China), nachfolgend "DEUTZ Dalian", hat die beauftragte Prüfungsgesellschaft heute die DEUTZ AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verdacht besteht, verschiedene Bewertungsansätze in der Bilanz des Joint Ventures nach unten korrigieren zu müssen und dass nach vorläufiger Einschätzung ein Korrekturbedarf besteht, der im Konzernabschluss der DEUTZ-Gruppe zu einer etwaigen Wertkorrektur in der Größenordnung von 16 Mio. Euro bis 32 Mio. Euro führen könnte. Hierbei geht es überwiegend um Vorgänge aus den Jahren 2011 bis 2013. DEUTZ Dalian wird über die at-equity-Methode in der DEUTZ-Gruppe konsolidiert. Die finalen Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit noch nicht vor.

Ansprechpartner für diese Ad-hoc-Mitteilung der DEUTZ AG:

Investor & Public Relations

Christian Krupp

Tel.: +49 (0) 221 822-54 00
Fax: +49 (0) 221 822-15 54 01
E-Mail: christian.krupp@deutz.com


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