Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich 24.10.2013 09:48 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Börse AG: Vergleich mit U.S.-Klägern - weitere Bedingungen erfüllt Wie die Deutsche Börse AG bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 9. September 2013 mitgeteilt hatte, hat ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft, die Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'), den Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung mit U.S.-Klägern zugestimmt, die u.a. noch der Unterzeichnung durch eine bestimmte Anzahl Kläger bedurfte. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften wurde heute erreicht. Clearstream wird jetzt gemeinsam mit den Anwälten der Kläger beim zuständigen U.S.-Gericht Antrag auf Klageabweisung der unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Klagen stellen. Sobald das U.S.-Gericht die Klagen abgewiesen hat, wird der Vergleich wirksam. Kontakt: Nicolas Nonnenmacher Tel.: +352 2 43-3 61 15 24.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Börse AG - 60485 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 211 - 0 Fax: E-Mail: ir@deutsche-boerse.com Internet: www.deutsche-boerse.com ISIN: DE0005810055, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6 WKN: 581005, A1RE1W, A1R1BC Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service |