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DGAP-Ad-hoc News vom 29.10.2012

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG beschließt Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Umfang von bis zu 100 Mio. EUR bis Ende Dezember 2012

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
29.10.2012 19:57

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Deutsche Börse AG ('Deutsche Börse') hat beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm auf Grundlage der derzeitigen Ermächtigung durch die Hauptversammlung durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt nicht vor dem 1. November 2012 und dauert längstens bis zum 28. Dezember 2012. Der Rückkauf ist auf die Anzahl der Aktien begrenzt, die einem Gesamtkaufpreis von bis zu 100 Mio. EUR entspricht. Das Aktienrückkaufprogramm wird durch Erwerb auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE0005810055) über die Börse umgesetzt.

Soweit zulässig, ist beabsichtigt, die Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen, die Aktien für Belegschaftsaktienprogramme der Gruppe Deutsche Börse und/oder zur Erfüllung etwaiger Schuldtitel, die in Beteiligungskapital umgewandelt werden können, zu verwenden.
Der Rückkauf über die Börse erfolgt zu Marktbedingungen. Der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien darf den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).
 
Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der auf den Namen lautenden Stückaktien der Deutsche Börse zurückzukaufen und die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten. Das unabhängige Finanzinstitut wird über den Zeitpunkt und das Volumen des Aktienrückkaufs, ohne Einfluss des Unternehmens, entscheiden. Gemäß Artikel 4 Paragraph 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 werden alle Transaktionen nicht später als am siebten Handelstag nach der Transaktion veröffentlicht.


Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00


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Fax:          
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