Deutsche Beteiligungs AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 14.09.2016

Deutsche Beteiligungs AG: Kapitalerhöhung um bis zu 1.367.635 neue Aktie beschlossen

Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
14.09.2016 17:46

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Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) - Kapitalerhöhung um bis zu 1.367.635 neue Aktien beschlossen
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER SONSTIGE JURISDIKTIONEN, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 48.533.334,20 Euro aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage um nominal bis zu 4.853.330,23 Euro (entsprechend rund zehn Prozent des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu 53.386.664,43 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.367.635 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind für das laufende, am 30. September 2016 endende Geschäftsjahr 2015/2016 dividendenberechtigt.

Die Emission startet heute über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding), in dem die neuen Aktien institutionellen deutschen und internationalen Investoren angeboten werden. Die DBAG hat für die Transaktion die Baader Bank Aktiengesellschaft mandatiert. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Das finale Platzierungsvolumen, der Platzierungspreis und der Emissionserlös werden nach Ende des Bookbuildings im Verlauf des morgigen Handelstages bekannt gegeben. Die DBAG behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit das Orderbuch zu schließen.

Die DBAG beabsichtigt, den Emissionserlös für die Co-Investitionen an der Seite der von ihr beratenen bzw. verwalteten Private-Equity-Fonds zu verwenden, insbesondere an der Seite des jüngst aufgelegten DBAG Fund VII.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 14. September 2016

Ende der Ad-hoc-Meldung

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In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) to (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.



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E-Mail: thomas.franke@dbag.de
Telefon: +49 69 95787 307


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