Covestro AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Covestro AG 30.11.2015 11:35 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BLACKROCK (Luxembourg) S.A., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Covestro AG, Leverkusen, Deutschland am 24.11.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 6039615 Stimmrechten) betragen hat. 2,98% der Stimmrechte (das entspricht 6039615 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesamtsumme nicht notwendigerweise der Summe der detailliert zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Dies resultiert aus der Tatsache, dass Stimmrechtsanteile innerhalb der BlackRock Gesellschaftsstruktur mehrfach zugeordnet werden. 30.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Covestro AG Kaiser-Wilhelm-Allee 60 51373 Leverkusen Deutschland Internet: www.covestro.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |