Commerzbank-Hauptversammlung – Abstimmungsergebnisse im Überblick
Im Einzelnen stimmten die Aktionäre zu den wesentlichen Tagesordnungspunkten wie folgt ab:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2) Die Hauptversammlung hat, wie vom Vorstand und vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von rund 141,2 Millionen Euro vollständig in die Gewinnrücklage einzustellen; der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,9 % gefasst. Entlastung (Top 3 und 4) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von durchschnittlich 99,6 % beziehungsweise durchschnittlich 99,6 % entlastet. Vergütung von Vorstandsmitgliedern (Top 7 und 8) Die Hauptversammlung hat mit einer Mehrheit von 98,4 % das im Vergütungsbericht beschriebene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab dem 1. Januar 2015 sowie mit einer Mehrheit von 98,9 % eine Heraufsetzung des Höchstbetrags der variablen jährlichen Vergütung für Vorstandsmitglieder beschlossen. Danach wird sich die Höhe des festen Jahresgrundgehalts sowie die Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung nicht ändern. Die maximal erreichbare Gesamtvergütung wird sich im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem reduzieren. Die Einführung eines neuen Systems ab 2015 war notwendig geworden, um die Vorstandsvergütung an die neuen beziehungsweise geänderten Regelungen der europäischen Aufsichtsanforderungen („CRD IV“), der Institutsvergütungsverordnung sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) anzupassen. Vergütung von Mitarbeitern (Top 9) In der Hauptversammlung hat der Vorschlag zu diesem Tagesordnungspunkt die Zustimmung von 64,7 % gefunden. Mit Blick auf die erforderliche Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen, ist dieser damit jedoch abgelehnt worden. Die Commerzbank wollte mit diesem Tagesordnungspunkt entscheiden lassen, dass die maximale Vergütung eines sehr kleinen Kreises von Mitarbeitern auf das maximal Zweifache des jährlichen Festgehaltes erhöht werden darf. Das würde die Bank in die Lage versetzen, auch in Zukunft marktgerecht zu bezahlen, ohne dabei die Fixgehälter anheben zu müssen. Aus Sicht der Bank ist dies die ökonomisch richtige Lösung, mit der zudem eine dauerhafte Anhebung der Festgehälter vermieden wird. Die Commerzbank hält sich die Option offen, das Thema erneut zur Abstimmung zu stellen. Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 10) Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Sabine U. Dietrich und Anja Mikus in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG gewählt, und zwar mit einer Zustimmung von 99,9 % respektive 99,7 % der Stimmen. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Petra Schadeberg-Hermann und Dr. Nikolaus von Bomhard sind mit Ablauf der Hauptversammlung 2015 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Neufassung der Vorratsbeschlüsse zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels (Top 11) sowie zu den Genehmigten und Bedingten Kapitalien (Top 12 und 13) Die Hauptversammlung hat wie vorgeschlagen beschlossen, die Vorratsbeschlüsse zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels sowie zu den Genehmigten und Bedingten Kapitalien neu zu fassen. Das neue Genehmigte Kapital ersetzt die beiden bislang geltenden Genehmigten Kapitalien, die unterschiedliche Ausgestaltungen und Laufzeiten hatten. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten sowie das zugrunde liegende Bedingte Kapital werden mit den Beschlüssen an das aktuelle Grundkapital angepasst. Die genauen Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie unter www.commerzbank.de/hv.
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