CeWe Color Holding AG: Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG (Korrektur zur Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 02.02.2007) CeWe Color Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Otto Korte, Deutschland und Herr Helmut Hartig, Deutschland haben uns in ihrer Funktion als Testamentsvollstrecker nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt (in Korrektur zur Mitteilung nach § 21 WpHG vom 19.01.2007), dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 31.12.2006 die Schwellenwerte von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 27,10 % (2.000.001 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihnen jeweils 27,10 % (2.000.001 Stimmrechte) über die Erbengemeinschaft Neumüller bestehend aus den Miterben Alexander Neumüller und Caroline Neumüller nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. DGAP 28.03.2007 Sprache: Deutsch Emittent: CeWe Color Holding AG Meerweg 30-32 26133 Oldenburg Deutschland www: www.cewecolor.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |