Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CeWe Color Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Rhine Alpha, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.02.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CeWe Color Holding AG, Oldenburg, Deutschland, ISIN: DE0005403901, WKN: 540390 am 02.05.2006 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,014% (das entspricht 370000 Stimmrechten) beträgt. Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Nachholung einer Stimmrechtsmitteilung von Rhine Alpha aus dem Jahr 2006. Mit der letzten uns vorliegenden Stimmrechtsmitteilung vom 07.08.2007 meldete Rhine Alpha eine Unterschreitung der 3% Meldeschwelle. 25.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: CeWe Color Holding AG Meerweg 30-32 26133 Oldenburg Deutschland Internet: www.cewecolor.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |