Mitteilung über Ziele von Inhabern wesentlicher Beteiligungen an die Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 16. September 2020 hat die PRIMEPULSE SE, München, mitgeteilt, dass am 10. September 2020 die Schwelle von 10% der Stimmrechte an der CENIT AG im Sinne der §§ 33 ff. WpHG überschritten wurde.
In diesem Zusammenhang teilen wir nach § 43 Abs. 1 WpHG mit:
- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
- Die Meldepflichtige beabsichtigt abhängig vom Börsenkurs und der wirtschaftlichen Lage der CENIT AG innerhalb der nächsten zwölf Monate ggfs. weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Die Meldepflichtige strebt eine ihrer Beteiligungshöhe entsprechende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Die Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Der Erwerb der Beteiligung durch die PRIMEPULSE SE erfolgte zu 100% unter Verwendung von Eigenmitteln.