DGAP-Adhoc: BUWOG AG startet Barkapitalerhöhung |
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR übermittelt durch DGAP, ein Service der EQS Group AG, mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. |
Kapitalmaßnahmen/Barkapitalerhöhung |
15.5.2017 |
WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BEZIEHUNGSWEISE INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT. |
BUWOG AG gibt den Start einer Barkapitalerhöhung im Umfang von bis zu 12.471.685 BUWOG-Aktien bekannt. Das Angebot erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Prospekts für das Bezugsangebot durch Finanzmarktaufsicht, die für heute erwartet wird.
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- Bezugsverhältnis der Barkapitalerhöhung von 1:8 (1 neue Aktie für 8 Bezugsrechte) und Ausgabe von insgesamt bis zu 12.471.685 Stück neuen BUWOG-Aktien.
- Die Kapitalerhöhung umfasst ein Bezugsangebot an bestehende Aktionäre und eine internationale Privatplatzierung der nicht im Bezugsangebot gezeichneten Aktien an qualifizierte Investoren. |
- Die Bezugsfrist für die Ausübung von Bezugsrechten und die Angebotsfrist für die internationale Privatplatzierung an qualifizierte Investoren beginnen voraussichtlich am 18.5.2017. |
- Der Angebotspreis für die BUWOG-Aktien wird nach Ende der Bezugs- und Angebotsfrist auf Basis eines Bookbuilding-Verfahrens und unter Berücksichtigung des Börsekurses der BUWOG-Aktien ermittelt und voraussichtlich am 2.6.2017 veröffentlicht. |
BUWOG AG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien ("BUWOG") startet heute eine Barkapitalerhöhung von insgesamt bis zu 12.471.685 neuen BUWOG-Aktien (ISIN AT00BUWOG001). Die entsprechenden Organbeschlüsse dazu wurden heute gefasst. Die neuen BUWOG-Aktien, die mit Dividendenberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2016/17 ausgestattet sind, werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ausgegeben. Bestehenden Aktionären werden Bezugsrechte (ISIN AT0000A1W4R3) eingeräumt.
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Bezugsberechtigte BUWOG-Aktionäre werden eingeladen, ihr Bezugsrecht während der Bezugsfrist, die voraussichtlich am 18.5.2017 beginnen und am 1.6.2017 enden wird, auszuüben (das "Bezugsangebot"). In der internationalen Privatplatzierung, die voraussichtlich am 18.5.2017 beginnt und am oder um den 1.6.2017, endet, werden neue BUWOG-Aktien, die nicht im Bezugsangebot bezogen wurden, interessierten qualifizierten Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen innerhalb und außerhalb Österreichs zum Angebotspreis angeboten (das "Internationale Placement"). Nach Abschluss des Internationalen Placements werden der Angebotspreis und die finale Anzahl der neuen BUWOG-Aktien von BUWOG gemeinsam mit Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Goldman Sachs International, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Erste Group Bank AG, Kempen & Co N.V. und Société Générale Corporate & Investment Banking (zusammen die "Joint Bookrunners") festgelegt und voraussichtlich am 2.6.2017 veröffentlicht. |
Der Angebotspreis für die neuen BUWOG-Aktien wird auf Basis eines Bookbuilding-Verfahrens zum oder unter dem maximalen Bezugs- und Angebotspreis, der mit EUR 30 je neuer BUWOG-Aktie festgelegt wurde, und unter Berücksichtigung des Börsekurses der BUWOG-Aktien am Ende der Bezugsfrist ermittelt. Dieser Preis gilt gleichermaßen für das Bezugsangebot und das Internationale Placement (gemeinsam das "Angebot"). |
Unter der Annahme der Ausgabe aller neuen BUWOG-Aktien zu einem angenommenen Preis von EUR 26,12 (Schlusskurs der BUWOG-Aktien an der Wiener Börse am 12.5.2017) beträgt der Bruttoerlös des Angebots EUR 326 Millionen. |
BUWOG beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Begebung der neuen BUWOG-Aktien zur Finanzierung weiteren Wachstums, vor allem durch Grundstückserwerbe in Berlin, Hamburg und Wien sowohl für ihre Develop-to-hold- als auch für ihre Develop-to-sell-Strategie sowie für Akquisitionen und allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. |
Die Bezugsfrist für BUWOG-Aktionäre zum Bezug von insgesamt bis zu 12.471.685 neuen BUWOG-Aktien wird voraussichtlich am 18.5.2017 beginnen und am 1.6.2017 enden. BUWOG-Aktien handeln am 15.5.2017 noch cum Bezugsrechte. Ab dem 16.5.2017 handeln BUWOG-Aktien ohne Bezugsrechte. Dementsprechend werden Aktionären, die zum 15.5.2017 (23:59 Mitteleuropäische Zeit) bestehende BUWOG-Aktien halten (einschließlich aufgrund von Käufen, die am 15.5.2017 vereinbart wurden und die am 17.5.2017, dem Record Date, abgerechnet werden) Bezugsrechte eingeräumt. Die Bezugsrechte werden nicht an einer Börse gehandelt werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 1 zu 8, so dass für je 8 bestehende BUWOG-Aktien (bzw. ebenso viele Bezugsrechte) eine neue Aktie der BUWOG bezogen werden kann. |
Der Handel der neuen BUWOG-Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse und am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 7.6.2017 beginnen, der Handel mit den neuen Aktien am Hauptmarkt (Rynek podstawowy) der Warschauer Börse voraussichtlich am 8.6.2017, bedingt mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch. Bei vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung erhöht sich das Grundkapital von BUWOG auf Nominale EUR 112.245.164,00 und die Anzahl der BUWOG-Aktien auf 112.245.164. |
BUWOG hat sich verpflichtet, ohne Zustimmung der Joint Bookrunners bis zum Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung insbesondere keine ordentliche Kapitalerhöhung ihrer Hauptversammlung vorzuschlagen sowie keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchzuführen. |
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Das Angebot erfolgt vorbehaltlich der Billigung des Prospekts für das Bezugsangebot in Österreich durch die Finanzmarktaufsicht, die für heute erwartet wird. Der Prospekt wird in elektronischer Form auf der Internetseite von BUWOG (https://www.buwog.com/de/investor-relations/aktie/kapitalerhoehung-2017) abrufbar und in gedruckter Form am Sitz von BUWOG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien während üblicher Geschäftszeiten kostenfrei erhältlich sein. Der Prospekt für das Bezugsangebot samt allfälliger Nachträge und Ergänzungen richtet sich ausschließlich an bezugsberechtigte Aktionäre von BUWOG. |
Deutsche Bank Aktiengesellschaft und Goldman Sachs International betreuen das Angebot als Global Coordinators und zusammen mit Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Erste Group Bank AG, Kempen & Co N.V. und Société Générale Corporate & Investment Banking als Joint Bookrunners. |
Über die BUWOG Group
Die BUWOG AG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 65-jährige Erfahrung zurück. Das Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 50.700 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management (nachhaltige Vermietungs- und Bestandsbewirtschaftung) wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales (profitabler Verkauf von Einzelwohnungen sowie von Objekten und Portfolios) und Property Development (Planung und Errichtung von Neubauten mit Fokus auf Wien, Berlin und Hamburg) die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) sind seit Ende April 2014 an den Börsen in Frankfurt am Main, Wien (ATX) und Warschau notiert. Die emittierte Wandelanleihe 2016-2021 (ISIN AT0000A1NQH2) notiert am Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse. |
Rechtlicher Hinweis/Disclaimer: Dieses Dokument dient Werbezwecken in Österreich. Das Angebot von Wertpapieren der BUWOG AG in Österreich wird ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten Prospekts, der in Übereinstimmung mit den Regelungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes erstellt wurde und unentgeltlich bei der BUWOG AG (Hietzinger Kai A-1130 Wien, Österreich) sowie auf der Webseite der BUWOG www.buwog.com/de/investor-relations/aktie/kapitalerhoehung-2017 zur Verfügung gestellt wird. |
Dieses Dokument soll weder als Ganzes noch in Teilen verteilt, veröffentlicht oder vervielfältigt werden noch sollen dessen Inhalt von Empfängern an andere Personen mit der Ausnahme des professionellen Beraters einer solchen Person offengelegt werden. Dieses Dokument darf weder verbreitet noch verteilt werden, noch dürfen Ansprüche/Beteiligungen im Zusammenhang mit diesem Dokument mittelbar oder unmittelbar an eine Person in einer Jurisdiktion angeboten oder verkauft werden mit Ausnahme von Investoren, an die die Verteilung solcher Informationen oder das Angebot/der Verkauf von solchen Ansprüchen/Beteiligungen oder eines solchen Angebots zum Verkauf solcher Ansprüche/Beteiligungen gemäß der anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften erlaubt sind, und wo gegebenenfalls anwendbare Ausnahmeregelungen für die Verteilung solcher Informationen oder eines solchen Angebots oder Verkaufs eingehalten wurden. |
Diese Mitteilungen stellen kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die sich diese Mitteilungen beziehen, wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung beziehungsweise ohne das Vorliegen einer Ausnahme von der Registrierungsverpflichtung gemäß dem Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden. |
Diese Mitteilungen stellen weder eine Einladung dar, noch dienen diese als Aufforderung Investitionsgeschäfte zu tätigen zum Zweck der Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 in der jeweils geltenden Fassung ("FSMA"). Diese Mitteilungen richten sich ausschließlich an (i) Personen in Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die qualifizierte Anleger im Sinn des Artikel 2(1)(e) der EU Prospektrichtlinie (Richtline 2003/71/EU in der gültigen Fassung und der jeweiligen innerstaatlichen Umsetzung im jeweiligen EWR-Mitgliedsstaat) sind ("Qualifizierte Investoren") oder (ii) Personen im Vereinigten Königreich, die Qualifizierte Investoren sind und zugleich professionelle Erfahrung in Bezug auf Investments haben und unter die Definition von Investmentspezialisten des Artikel 19 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Financial Promotion Order") fallen oder (b) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind oder (c) alle Personen sind, an die diese Unterlagen anderweitig rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden können (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht an dem Angebot teilnehmen und sollte nicht auf Grund dieser Unterlagen oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Die Wertpapiere oder jede Investition beziehungsweise Investitionstätigkeit, die sich auf die Wertpapiere bezieht, stehen nur Relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit Relevanten Personen unternommen. |