Bilfinger Berger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Bilfinger Berger AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 27.10.2009 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 23. Oktober 2009 die folgende Mitteilung gemacht: 'Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Bilfinger Berger AG, Carl-Reiß-Platz 1-5, 68165 Mannheim, Deutschland, am 19. Oktober 2009 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und an diesem Tag 8,80% betrug. Dies entsprach 4.051.354 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 WpHG ist auf unsere Mit-Konsortionalführung im Rahmen einer am 19. Oktober 2009 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der Bilfinger Berger AG zurückzuführen. Gleichzeitig teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, das wir am 22. Oktober 2009 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechte an der Bilfinger Berger AG unterschritten haben und nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0% halten.' 27.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Unternehmen: Bilfinger Berger AG Carl-Reiß-Platz 1-5 68165 Mannheim Deutschland Internet: http://www.bilfingerberger.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |