Die Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 22.03.2023 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.03.2023 über Folgendes informiert:
Betreff: Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG der Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, vom 22. März 2023, gemäß der der von der Cevian Capital Partners Limited gehaltene Stimmrechtsanteil an der Bilfinger SE am 20. März 2023 die Schwelle von 25 % überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:
A. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
- Der Erwerb dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
- Wir haben nicht die Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Bilfinger SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Wir streben stets nach einer unserem Stimmrechtsanteil angemessenen Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft, an der wir Anteile halten. Wir streben keine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands an.
- Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Bilfinger SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
B. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Cevian Capital Partners Limited hat die Schwelle von 25 % der Stimmrechte an der Bilfinger SE aufgrund der Einziehung eigener Aktien der Gesellschaft überschritten. Daher wurden weder Fremd- noch Eigenmittel im Rahmen der Überschreitung der Schwelle von 25 % der Stimmrechte an Bilfinger SE aufgewendet.