Als Ergebnis seiner im März 2016 eingeleiteten Untersuchung hat der Aufsichtsrat der Bilfinger SE heute beschlossen, gegen alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern werden Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vorgeworfen. Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus nach Ansicht des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit M&A-Projekten in der Vergangenheit Pflichtverletzungen begangen. Nach derzeitiger vorläufiger Berechnung liegt der von der Gesellschaft erlittene erstattungsfähige Schaden in einem niedrigen dreistelligen Mio.-Euro-Bereich. In welcher genauen Höhe Schadensersatzansprüche bestehen und inwieweit diese tatsächlich durchgesetzt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Auch wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche ehemaligen Vorstandsmitglieder in welcher konkreten Höhe in Anspruch genommen werden sollen.
Der amtierende Vorstand der Bilfinger SE hat nunmehr eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Sachverhalten ihre Pflichten verletzt haben.
20.02.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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