Bertrandt AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 12.02.2007

Bertrandt AG: Veröffentlichung nach §§ 26 Abs. 1, 41 Abs. 4a, 21 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bertrandt AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1


Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bertrandt AG, Birkensee 1, 71139 Ehningen
Veröffentlichung nach §§ 26, 41 Abs. 4a, 21 Abs. 1 WpHG
Mit Schreiben vom 09.02.2007, eingegangen am 09.02.2007, hat uns die ThyssenKrupp AG mitgeteilt:

Stimmrechtsmitteilungen

Zusätzlich zu unserer Stimmrechtsmitteilung vom 29.01.2007 übermitteln wir nachstehend eine nach dem neuen Merkblatt der BaFin zu §§ 21 ff. WpHG angepasste Stimmrechtsmitteilung:

Durch Ausgabe neuer Stückaktien der Bertrandt Aktiengesellschaft im Rahmen der Ausübung einer Ermächtigung der Hauptversammlung über bedingtes Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im Jahre 2006 haben sich die Beteiligungen der ThyssenKrupp Steel AG auf 10,0004 % und der ThyssenKrupp Automotive AG an der Bertrandt Aktiengesellschaft auf 15,006 % reduziert.
Gemäß §§ 41 Abs. 4a, 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG geben wir auch im Namen und im Auftrag unserer, zu 100 % in unserem Anteilsbesitz stehenden Tochtergesellschaft ThyssenKrupp Technologies AG, Am Thyssenhaus 1, 45128 Essen, sowie der ThyssenKrupp Steel AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 100, 47166 Duisburg, folgende Stimmrechtsmeldungen ab:

1. Der von der ThyssenKrupp Automotive AG gehaltene Stimmrechtsanteil von 15,006 % an der Bertrandt Aktiengesellschaft, Birkensee 1, 71139 Ehningen, ist durch Verschmelzung im Wege der Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) am 16.01.2007 auf die ThyssenKrupp Technologies AG übertragen worden. Der Stimmrechtsanteil der ThyssenKrupp Technologies AG an der Bertrandt Aktiengesellschaft hat somit am 16.01.2007 die Schwellen von 5, 10 und 15 % überschritten und betrug 15,006 % (entsprechend 1.522.112 Stückaktien).
2. Der Stimmrechtsanteil der ThyssenKrupp Technologies AG an der Bertrandt Aktiengesellschaft betrug am 20.01.2007 15,006 % (entsprechend 1.522.112 Stückaktien).

3. Der der ThyssenKrupp AG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über ihre beiden Konzerngesellschaften ThyssenKrupp Steel AG und ThyssenKrupp Technologies AG zuzurechnende Stimmrechtsanteil betrug zum 20.01.2007 25,0064 % (2.536.852 Stückaktien).

Ehningen, 12.02.2007
Der Vorstand

DGAP 12.02.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Bertrandt AG
              Birkensee 1
              71139 Ehningen Deutschland
WWW:          www.bertrandt.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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