Bertrandt AG

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DGAP-PVR News vom 06.02.2007

Bertrandt AG: Veröffentlichung nach §§ 26, 41 Abs. 4a, 21 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Bertrandt AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)


Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mit Schreiben vom 29.01.2007, eingegangen am 01.02.2007, hat uns die ThyssenKrupp AG mitgeteilt:

Stimmrechtsmitteilung
Bertrandt Aktiengesellschaft

Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01.09.2004 über die von unseren Tochtergesellschaften ThyssenKrupp Stahl AG, umfirmiert in ThyssenKrupp Steel AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 100, 47166 Duisburg, und ThyssenKrupp Automotive AG, Alleestraße 165, 44793 Bochum, unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteile an der Bertrandt Aktiengesellschaft von 10,08 % (1.014.740 Stückaktien) und 15,12 % (1.522.112 Stückaktien). Durch Ausgabe neuer Stückaktien der Bertrandt Aktiengesellschaft im Rahmen der Ausübung einer Ermächtigung der Hauptversammlung über bedingtes Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im Jahre 2006 haben sich die Beteiligungen der ThyssenKrupp Steel AG auf 10,0004 % und der ThyssenKrupp Automotive AG auf 15,006 % reduziert.

Gemäß §§ 41 Abs. 4a, 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG geben wir auch im Namen und im Auftrag unserer, zu 100 % in unserem Anteilsbesitz stehenden Tochtergesellschaft ThyssenKrupp Technologies AG, Am Thyssenhaus 1, 45128 Essen, sowie der ThyssenKrupp Steel AG folgende Bestandsmeldung zum 20.01.2007 ab:

1. Der von der ThyssenKrupp Automotive AG gehaltene Stimmrechtsanteil von 15,006 % an der Bertrandt Aktiengesellschaft ist durch Verschmelzung im Wege der Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) am 16.01.2007 auf die ThyssenKrupp Technologies AG übertragen worden; die ThyssenKrupp Technologies AG hielt am 20.01.2007 einen Anteil, der die neue Schwelle von 15 % überschreitet.
2. Der der ThyssenKrupp AG gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über ihre beiden Konzerngesellschaften ThyssenKrupp Steel AG und ThyssenKrupp Technologies AG zuzurechnende Stimmrechtsanteil beträgt zum 20.01.2007 25,0064 % (2.536.852 Stückaktien).

Ehningen, 05.02.2007
Der Vorstand

DGAP 06.02.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Bertrandt AG
              Birkensee 1
              71139 Ehningen Deutschland
WWW:          www.bertrandt.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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