Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland hat seine Aktienbeteiligung an der Deutschen Lufthansa AG entsprechend seiner Pressemitteilung vom 14. September 2022 vollständig veräußert. Die Stabilisierung der Deutschen Lufthansa AG ist somit beendet. Die Verhaltenspflichten gegenüber der Europäischen Kommission und die damit verbundenen Beschränkungen für die Deutsche Lufthansa AG sind daher nicht mehr gültig.
Am 19. Mai 2021 hatte die Lufthansa Group mitgeteilt, dass die Kuponzahlungen für die 2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit bis 2075, WKN: A161YP) für die Dauer der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen ausgesetzt werden müssen. Dies basierte auf der Sicht der EU-Kommission, wonach die Kuponzahlungen einen Verstoß gegen die beihilferechtlichen Regelungen des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 (EU Temporary Framework) und die Auflagen der beihilferechtlichen Genehmigung der Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Lufthansa darstellten.
Nach der erfolgten Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen hat die Deutsche Lufthansa AG entschieden, die Zinsrückstände der Hybridanleihe zeitnah nachzuzahlen. Die Details der Nachzahlung werden kurzfristig gemäß den Anleihebedingungen bekanntgegeben.
Verantwortlich:
Svenja Lang - Senior IR Manager
+49 69 696 28025
14.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de