Ein internationales Schiedsgericht hat auf Klagen der PreussenElektra GmbH, einer E.ON-Tochtergesellschaft, und der Electrabel S.A., Belgien, zu Zahlungspflichten aus im Jahr 2009 vereinbarten wechselseitigen Stromlieferungsverträgen ganz überwiegend zugunsten PreussenElektra entschieden. PreussenElektra war danach nicht verpflichtet, die belgische Nuclear Tax in Höhe von insgesamt EUR 321 Millionen zu zahlen.
Das Urteil wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handelt, bleiben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss weitgehend unbeeinflusst. Weitere Informationen zu den Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss sind im letzten Geschäftsbericht der E.ON SE enthalten.
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