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DGAP-News News vom 22.09.2021

HomeToGo SE: HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt

DGAP-News: HomeToGo SE / Schlagwort(e): Börsengang
22.09.2021 / 10:01
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HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt

Luxemburg, 22. September 2021 - HomeToGo SE ("HomeToGo"), der Online-Marktplatz mit der weltweit größten Auswahl an Ferienhäusern und Ferienwohnungen, gab heute bekannt, dass seine Aktien und Optionsscheine nun an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den Tickersymbolen "HTG" bzw. "HTGW" notiert werden. Die HomeToGo GmbH und die Lakestar SPAC I SE, eine Special Purpose Acquisition Company (Akquisitionszweckgesellschaft), haben ihren angekündigten Zusammenschluss am 21. September 2021 vollzogen und firmieren nun als HomeToGo SE.

Dr. Patrick Andrae, Gründer und CEO von HomeToGo: "Mit der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse haben wir einen neuen Meilenstein erreicht, der den Beginn eines aufregenden neuen Kapitels für HomeToGo markiert.
Als börsennotiertes Unternehmen sind wir in Zukunft noch besser aufgestellt, die Vielzahl an faszinierenden Ferienunterkünften dieser Welt für jedermann leicht zugänglich zu machen. Ferienunterkünfte sind der neue Zeitgeist und HomeToGo ist hervorragend positioniert, diesen Trend im Markt für sich zu nutzen. Die Börsennotierung ist ein Beleg dafür, was wir in den letzten Jahren aufgebaut haben: Die weltweit größte Auswahl an Ferienhäusern und Ferienwohnungen, vereint in einem hochmodernen Technologieprodukt mit einem überragendes Kundenerlebnis, starke Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern und vor allem ein herausragendes Team.

Ich möchte unseren Investoren, dem Team von Lakestar SPAC I, seinen Gesellschaftern und den PIPE-Investoren für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen in uns in dieser spannenden Phase unserer Reise danken. Es ist unser Hauptanliegen, unseren Kunden stets das beste Erlebnis und Produkt anzubieten und gleichzeitig den Erfolg unserer Geschäftspartner zu gewährleisten. Dies wird auch zukünftig im Fokus unserer Anstrengungen stehen. Wir freuen uns darauf, langfristige und nachhaltige Werte für alle unsere Stakeholder zu schaffen und unseren Partnern neue technologische Lösungen anzubieten, die das gesamte Ökosystem für Ferienhäuser und Ferienwohnungen noch erfolgreicher machen."

Christoph Schuh, Vorsitzender des neuen Aufsichtsrates von HomeToGo: "Mit seiner marktführenden Position im schnell wachsenden Segment alternativer Ferienunterkünfte ist HomeToGo als börsennotiertes Unternehmen perfekt für die nächste Wachstumsphase positioniert. Das herausragende Führungsteam von HomeToGo hat während der Pandemie seine Stärke eindrucksvoll unter Beweis gestellt und in einem schwierigen Umfeld erneutes Wachstum erzielt. Ich freue mich darauf, den Vorstand auf seinem künftigen Weg zu unterstützen."

Neben Dr. Andrae bilden HomeToGo Mitgründer, Chief Strategy Officer und Travel-Tech-Experte Wolfgang Heigl, Chief Operating Officer Valentin Gruber und Chief Financial Officer Steffen Schneider den neuen Vorstand.

Durch die Unternehmenszusammenführung und die damit verbundene PIPE fließen HomeToGo Bruttoerlöse in Höhe von rund 250 Millionen Euro zu. Das Geld soll in HomeToGo's Wachstumsinitiativen für eine deutliche Ausweitung des Serviceangebots investiert werden. Die Investitionen sollen das Ökosystem alternativer Ferienunterkünfte weiter stärken, insbesondere durch die Bereitstellung neuer und innovativer Technologielösungen für die Geschäftspartner von HomeToGo.

Über HomeToGo
HomeToGo wurde 2014 mit der Idee gegründet, einzigartige Ferienunterkünfte für jeden einfach zugänglich zu machen. Um diese Vision zu verwirklichen, hat HomeToGo eine zuverlässige und benutzerfreundliche Technologieplattform entwickelt, die Ferienhausanbieter mit Reisenden aus der ganzen Welt zusammenbringt. HomeToGo ist der Online-Marktplatz für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, der Millionen Reisende bei ihrer Suche nach der perfekten Ferienunterkunft mit Tausenden Anbietern auf der ganzen Welt vernetzt und die weltweit größte Auswahl an alternativen Ferienunterkünften auflistet.
Der Online-Marktplatz von HomeToGo bringt sowohl für die Nutzer als auch für die Partner Vorteile: Nutzer, die die HomeToGo-Webseite besuchen, erhalten einen direkten Zugang zum weltweit größten Angebot an Ferienhäusern. Und Anbieter, die die Reichweite und die Technologie-Lösungen von HomeToGo nutzen, können ein breiteres Spektrum an Kunden erreichen und erhalten so eine großartige und hochwertige Nachfrage.

HomeToGo hat seinen Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und betreibt in 23 Ländern lokalisierte Webseiten und Apps.

Weitere Informationen finden Sie unter ir.hometogo.de.

Medienkontakt:

Caroline Burns, HomeToGo
E-Mail: press@hometogo.com

Jonas Upmann, HomeToGo
E-Mail: press@hometogo.com

Ansprechpartner für Investoren:

Nitesh Khirwal
E-Mail: IR@hometogo.com

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Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in (i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen") enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind.

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