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YOC AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 14.12.2009

YOC AG: Erwerb eigener Aktien / Die YOC AG beabsichtigt, ein Aktienrückkaufprogramm zu starten

YOC AG / Aktienrückkauf

14.12.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


(Berlin, 14. Dezember 2009) Der Vorstand der YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) hat am 9. Dezember beschlossen, im Zeitraum vom 14. Dezember 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 maximal bis zu 13.000 Aktien der YOC AG (ISIN DE0005932735) zu erwerben. Dies wären rund 0,74 % des Grundkapitals. Der maximale Kaufpreis pro Aktie beträgt 13,50 EUR, sodass Aktien im Gegenwert von bis zu 175.500 EUR zurückgekauft werden. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss des Vorstands heute zugestimmt.

Die YOC AG nutzt hiermit die von der Hauptversammlung am 15. Juli 2009 erteilte Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die erworbenen Aktien sollen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung genutzt werden.
Der Rückkauf erfolgt für Rechnung der Gesellschaft durch eine von der Gesellschaft beauftragte Bank. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die YOC AG durchgeführt.


Kontakt:
YOC AG
Corporate Communications
Karl-Liebknecht-Straße 1
10178 Berlin
Tel:  030 726162- 161  
Fax:  030 726162-222
E-Mail: nina.mecklenburger@yoc.com
 
Web  www.yoc.com


14.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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